Möblierte Ferienunterkünfte sind
Ferienhäuser,
Ferienwohnungen (Apartments) oder
möblierte Studiowohnungen zur alleinigen Nutzung des Mieters, die einer vorübergehenden Klientel für Aufenthalte pro Tag, pro Woche oder pro Monat zum Mieten zur Verfügung gestellt werden, wobei der Mieter hier nicht seinen Wohnsitz erklärt (Art. D324-1 des frz. Tourismusgesetzbuchs).
Wenn Sie eine möblierte Ferienunterkunft vermieten (ob diese klassifiziert ist oder nicht), müssen Sie diese
zwingend bei der Stadtverwaltung anmelden: amtliches Formular (CERFA 14004*02).
Möblierte Ferienunterkünfte sind Gegenstand einer Klassifizierung nach einer Klassifizierungstabelle, die nach dem Vorbild der anderen Normen der Klassifizierung kommerzieller Touristenunterküfte auf einem Punktesystem beruht.
Die neuen Normen wurden mit der Zielsetzung einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche und einer Verbesserung der qualitativen und kommerziellen Leistungen eingeführt. Es gibt 5 Kategorien: 1*, 2*, 3*, 4*, 5* mit neuen Anforderungen an die Servicequalität, die alle fünf Jahre auf der Grundlage einer Prüfung durch eine
akkreditierte Prüfstelle kontrolliert werden.
Das Bezugssystem umfasst eine
Checkliste von 112 Kriterien, die sich grob in drei Kapiteln zusammenfassen lassen:
·Ausstattungen und Einrichtungen
·Dienste für den Kunden
·Zugänglichkeit und nachhaltige Entwicklung
Nachfolgend finden Sie einige nützliche Dokumente für die Klassifizierung Ihrer Ferienunterkunft.
Warum sollten Sie Ihre Ferienunterkunft klassifizieren lassen?
Eine offizielle Anerkennung und eine Vergewisserung für den Kunden
Klare Maßstäbe des Vertrauens und der Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungen. Der Kunde weiß, dass er in einer Unterkunft wohnen wird, die nach staatlichen Normen der Klassifizierung gepfüft wurde.
Effzientere Werbung
Veröffentlichung im Unterkunftsverzeichnis (Broschüre) des Fremdenverkehrsamts von Villard-de- Lans – Corrençon-en-Vercors.
Steuerliche Vorteile
Die aus dieser Art von Mietunterkunft bezogenen Einkünfte fallen unter die Rubrik ‚Bénéfices Industriels et Commerciaux (BIC). Diese Miteinkünfte werden unterschiedlich behandelt, jenachdem ob die Mietunterkunft klassifiziert ist oder nicht. Der nicht-professionelle Vermieter, dessen Mietunterkunft klassifiziert ist, profitiert von einem Pauschalabschlag von 71% auf seinen Gewinn.
Möglichkeit der Annahme von Ferienschecks („chèques vacances“)
Kostenlose Mitgliedschaft in der ANCV mit einer Provision von nur 1 Prozent. Veröffentlichung der Mietunterkunft auf der Website www.ancv.com